Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter www.sachunterricht-mit-medien.de erreichbare Anwendung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Einrichtung hat den Stand der Vereinbarkeit noch nicht erklärt. Eine Prüfung steht aus.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bekannte Einschränkung der Software: Der Bearbeitungsbereich, in dem Lehrkräfte Lernumgebungen zusammenstellen, ist nicht für die Bedienung mit einem Bildschirmleseprogramm ausgelegt und für Bildschirme ab Tablet-Größe gebaut. Er richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte; die Ansicht für Schülerinnen und Schüler ist davon nicht betroffen und bis zur Handy-Breite bedienbar. Für Inhalte, die die Einrichtung selbst einstellt — etwa hochgeladene Dokumente, Videos oder Alternativtexte zu Bildern — ist die Einrichtung verantwortlich.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Einzelne Bausteine der Anwendung werden während der Entwicklung automatisiert mit axe-core und dessen Standard-Regelsatz auf Verstöße gegen die WCAG 2.1 AA geprüft; das ist eine Prüfung von Komponenten während der Entwicklung, kein automatisierter Seiten-Audit der ausgelieferten Anwendung und ersetzt keine vollständige Begutachtung.
Ein Datum der letzten Prüfung ist nicht hinterlegt.
Barrieren melden: Kontakt
Eine Kontaktadresse für Rückmeldungen ist nicht hinterlegt.
Schlichtungsverfahren
Welche Schlichtungsstelle für dieses Anliegen zuständig ist, richtet sich nach dem Landesrecht der Einrichtung — Schulen sind in aller Regel Landeseinrichtungen mit einer eigenen, landesspezifischen Schlichtungsstelle, nicht Stellen des Bundes. Die Einrichtung hat hierzu noch keine eigene Angabe hinterlegt. Nachrichtlich, ohne dass damit deren Zuständigkeit für diese Einrichtung feststeht: Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-bgg.de, www.schlichtungsstelle-bgg.de — sie ist nur für öffentliche Stellen des Bundes zuständig.